Einreisebestimmungen in Mittelamerika - Panamericana Road Trip
Einreisebestimmungen in Mittelamerika - Panamericana Road Trip

Visum und Reisebestimmungen in Mittelamerika

Teil 2 unserer Inforeihe über Visum/Visa und Einreisebestimmungen auf der Panamericana. Diesmal geht es um alle Länder in Mittelamerika. Die südamerikanischen Länder unseres Roadtrips haben wir in einem Beitrag gestern schon zusammengefasst.

Was es zu beachten gibt, haben wir (mit Stand Juni 2016) auf Basis der Informationen vom Auswärtigen Amt, ADAC und den Konsulaten hier zusammen gefasst. Da sich gerade die Einreisebestimmungen immer wieder schnell ändern können, empfiehlt sich der vorherige Blick auf die Webseiten des Auswärtigen Amtes.

Visum und Reisepass: Was es in Mittelamerika generell zu beachten gibt

Generell sollte der Reisepass beim Roadtrip über die Panamericana noch genügend leere Seiten haben. Beim mehrfachen Grenzwechsel in Mittelamerika kommen im besten Fall eine ganze Reihe von Stempeln dazu – zu denen, die sich seit Südamerika schon im Pass befinden. Dumm, wenn gegen Ende der Reise keine Seiten mehr frei sind. Der Ausweis muss häufig noch mindestens bis zum Ende der Reisezeit gültig sein, in manchen Ländern auch sechs Monate darüber hinaus. Es empfiehlt sich ein Reisepass, der noch mindestens ein Jahr gültig ist. In einigen Ländern benötigen Kinder inzwischen ebenfalls einen eigenen Reisepass. Der Eintrag im Pass der Eltern oder ein Kinderausweis reichen manchmal nicht aus. Deswegen empfiehlt sich auch hier ein eigener Reisepass pro Mensch.

Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen.

Reisen im CA-4 Gebiet

Eine Besonderheit gibt es für Reisen im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua). Die maximale Reisedauer von 90 Tagen gilt für diese vier Länder zusammen!

Panama

Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen wird kein Visum benötigt. Es muss entweder ein Rückflugticket nach Deutschland oder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg) und eine gültige Aufenthaltserlaubnis für das Land der Weiterreise (ein Touristenvisum allein ist nicht ausreichend) vorgelegt werden. Des Weiteren sollte man bei der Einreise nach Panama nachweisen können, ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt mit sich zu führen. Dies bedeutet entweder 500,- US-$ in bar oder die Verfügbarkeit der entsprechenden Summe auf dem Kreditkartenkonto (per Kreditkartenkontoauszug nachweisbar).
Für die Ein- und Ausreise aus Panama auf Schiffen jeglicher Art (Frachtschiffe, Segelschiffe, Jachten, Katamarane etc.) gelten Sonderbestimmungen: Bei Einreise wird eine Einreisegebühr in Höhe von 100,- bis 200,- US-$ erhoben.
Achtung: Touristisch Reisende erhalten bei Einreise per Schiff lediglich ein Visum für 72 Stunden. Wer länger als 72 Stunden in Panama bleiben möchten, sollte sich unmittelbar bei der zuständigen Migrationsbehörde im jeweiligen Hafen informieren.

Costa Rica

Deutsche können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage mit einem Reisepass visafrei einreisen. Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer besteht nicht, häufig wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Entscheidung hierüber wird vom Beamten bei der Einreise auf der Grundlage des Rückflugtickets, Aufenthaltszwecks, finanzieller Leistungsfähigkeit etc. erteilt. Reisende müssen ein Rückflugticket/Anschlussticket und einen Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt im Land vorlegen. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer können bei der Ausländerpolizei (Migración) gebührenpflichtig gestellt werden.
Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden. Nach costa-ricanischem Recht müssen die Dokumente nur für den Tag der Einreise selbst und den Folgetag gültig sein.
Bei der Einreise auf dem Landweg von Panama und Nicaragua sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Einreisestempel als auch der panamaische bzw. nicaraguanische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Gleiches gilt für die Rückreise. Ohne diese Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aus- und Weiterreise kommen, da die Ausländerpolizei in diesen Fällen die Möglichkeit eines illegalen Aufenthalts in Costa Rica prüft und zu diesem Zweck die Pässe bis zu einem Monat einbehält. Es können aus diesem Grund vorübergehende Inhaftierungen erfolgen.

Nicaragua

Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen ist kein Einreisevisum erforderlich. Bei der Einreise wird jedoch der Erwerb einer Touristenkarte verlangt. Diese kostet derzeit 10,- US-$, zuzüglich einer Einreisegebühr von 2,- US-$. Bei der Ausreise wird die Gebühr von 2,-US-$ ebenfalls verlangt.
Die maximale visafreie Aufenthaltsdauer beträgt drei Monate. Eine Verlängerung kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde (Migración) beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab.

Belize

Ein Visum zur Einreise nach Belize für einen Besuch bis zu 30 Tagen ist nicht erforderlich; bei einem darüber hinausgehenden Aufenthalt bis zu sieben Monaten wird jedoch eine Genehmigung benötigt, die vor Ort beim Immigration Office des betreffenden Distrikts für derzeit etwa 50,- US$ pro Monat beantragt werden kann. Der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (75,- USD/Tag) müssen bei der Einreise vorgelegt werden. Die Ausreisegebühr beträgt derzeit 19,- USD für die Ausreise über Land. Eine Einreisegebühr wird aktuell nicht verlangt.

El Salvador

Bei Einreise auf dem Landweg reicht es aus, wenn das Reisedokument am Tag der Einreise noch gültig ist. Für die Einreise nach El Salvador benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Dauer, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen in diesem Raum zulässig ist. Bei Einreise von einem anderen CA-4-Staat erhalten Reisende oftmals keinen Aus- und Einreisestempel (Ausnahme derzeit Guatemala).

Honduras

Deutsche Overland-Reisende erhalten in der Regel bei Einreise an den Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen (im Gesamtraum!) zulässig ist. Bei Einreise aus einem anderen CA-4-Staat nach Honduras erhalten Reisende keine Aus- und Einreisestempel. Vorgschrieben bei Einreise nicht-zentralamerikanischer Ausländer auf dem Landweg ist die Zahlung einer Tourismussteuer in Höhe von 3,- US-$ bzw. des Gegenwerts in der honduranischen Währung „Lempiras“.

Guatemala

Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visafreier Aufenthalt in der sog. „CA-4“- Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu insgesamt 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Mexiko

Deutsche Staatsangehörige können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie erhalten bei der Einreise nach Mexiko an Grenzstellen eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch.
Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte sollte sicher verwahrt werden, sie muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Bei Verlust muss spätestens bei Ausreise gegen Gebühr eine neue Karte erworben werden (umgerechnet ca. 20 Euro).