Neulich habe ich irgendwo gelesen, dass man mit dem Pass der Bundesrepublik Deutschland die meisten Staaten ohne Visum bereisen darf. „Deutsche besitzen die mächtigsten Reisepässe der Welt“ stand in dem Artikel. Das ist – zumindest aus meiner Sicht – nicht ganz korrekt. Denn man muss zwar kein Visum in der jeweiligen Landesvertretung in Deutschland beantragen, sondern bekommt die Einreisegenehmigung in der Regel direkt vor Ort an der Grenze. Aber achtgeben sollte man trotzdem. Egal wo man es beantragt. Denn die Einreise kann mit entsprechenden Auflagen versehen sein. Und das jeweilige Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Was es zu beachten gibt, haben wir (mit Stand Juni 2016) auf Basis der Informationen vom Auswärtigen Amt, ADAC und den Konsulaten hier zusammen gefasst.
Visum und Reisepass: Was es in Südamerika generell zu beachten gibt
Generell sollte der Reisepass beim Roadtrip über die Panamericana noch genügend leere Seiten haben. Beim Grenzwechsel zwischen Argentinien und Chile kommen im besten Fall eine ganze Reihe von Stempeln dazu. Dumm, wenn gegen Ende der Reise keine Seiten mehr frei sind. Der Ausweis muss häufig noch mindestens bis zum Ende der Reisezeit gültig sein, in manchen Ländern auch sechs Monate darüber hinaus. Es empfiehlt sich ein Reisepass, der noch mindestens ein Jahr gültig ist. In einigen Ländern benötigen Kinder inzwischen ebenfalls einen eigenen Reisepass. Der Eintrag im Pass der Eltern oder ein Kinderausweis reichen manchmal nicht aus. Deswegen empfiehlt sich auch hier ein eigener Reisepass pro Mensch.
Uruguay
Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit gültigem Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum. Grundsätzlich kann kurz vor Ablauf der 90 Tage eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts bei der Einwanderungsbehörde in Uruguay beantragt werden.
Für eine weitere Verlängerung muss – je nach Aufenthaltszweck – eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Argentinien
Deutsche Staatsbürger können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt sechs Monaten ist vor Ort möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Chile
Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine „Tarjeta de Turismo“ (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.
Wichtig: Die „Tarjeta de Turismo“ muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden!
Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der „Policía Internacional“ in Santiago bzw. in anderen Regionen von der „Policía de Investigaciones“ eine Ersatzkarte ausgestellt werden.
Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100,- US$ einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das „Departamento de Extranjería“ in Santiago bzw. in anderen Regionen die jeweilige „Gobernación Provincial“.
Bolivien
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt kein Visum. Sie können sich insgesamt 90 Tage pro Kalenderjahr visumsfrei in Bolivien aufhalten, wobei mehrfache Ein- und Ausreisen gestattet sind.
Bei Einreise wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum. Die Grenzkontrollen sollten auf dem Landweg nicht einfach durchfahren werden. Bei der Ausreise fehlt dann der Einreisestempel und die Registrierung; im schlimmsten Fall risikiert man Strafzahlungen wegen illegalem Aufenthalt.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass deutsche Touristen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage erhalten, die dann noch zweimal – für jeweils 30 Tage – bei der Migrationsbehörde kostenlos verlängert werden kann. Panamericana-Reisende, die sich länger als 30 Tage in Bolivien aufhalten und kein Gültigkeitsdatum bei Einreise in den Pass gestempelt bekommen haben, sollten sich daher zwecks Festschreibung der Gültigkeit, bzw. Verlängerung des Aufenthalts bei der Migrationsbehörde (migración) melden, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Peru
Touristen mit deutscher Staatsangheörigkeit können sich bis zu 183 Tage in Peru aufhalten. Die vorherige Beantragung eines Visums ist für einen touristischen Aufenthalt nicht erforderlich, dieses wird bei Einreise in Form einer Einreisekarte („Tarjeta Andina de Migración“) erteilt.
Bbei Einreise auf dem Landweg sollte unbedingt das Einreisedatum durch einen Stempel der Grenzbehörde im Pass und auf der Einreisekarte dokumentiert und sichergestellt werden, dass die Einreise auch in elektronischer Form im System erfasst wird. Andernfalls wird von einem illegalen Aufenthalt ausgegangen, der zu erheblichen Problemen bei der Ausreise und im ungünstigsten Fall zu einer kostenpflichtigen Abschiebung führen kann.
Da einige Grenzübergänge wie etwa in Puno (bei Einreise aus Bolivien) nachts nicht besetzt sind und folglich die o. g. Einreiseformalitäten nicht erfüllt werden können, sollte bei der Reiseplanung unbedingt darauf geachtet werden, dass die Einreise tagsüber erfolgt.
Ecuador
Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage pro Jahr) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Vom 1. Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr.
Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen. Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit Abschiebehaft. Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels mit sich zu führen.
Kolumbien
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. An den Grenzübergangsstellen wird von der Immigrationsbehörde „Migración Colombia“ per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer festgelegt. Reisende sollten daher bei der Einreisekontrolle die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum (+Puffer für ungeplante Aufenthaltsverlängerungen wie Pannen oder Krankheut) abdeckt, was in der Regel auch erfolgt. Die zunächst maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, verlängerbar um weitere 90 Tage.
Reisende, die über die genehmigte Aufenthaltsdauer hinaus im Land bleiben wollen, müssen rechtzeitig vor Ablauf des bereits genehmigten Zeitraums bei der Migración Colombia eine (gebührenpflichtige) Verlängerung beantragen. Migración Colombia ist in allen größeren Städten des Landes vertreten.
Und für andere Staatsangehörige?
Und wir sieht es für andere Staatangehörigkeiten aus? Für Schweizer, Österreicher oder Niederländer? Erzählt uns von Euren Erfahrungen und Tipps für die Reise in Südamerika hier in den Kommentaren!