Hier kommt der dritte und letzte Teil unserer Reihe über Visum/Visa und Einreisebestimmungen auf der Panamericana. Heute geht es um Kanada und die USA. Weitere Informationen haben wir für Mittelamerika und Südamerika zusammengefasst.
Was es zu beachten gibt, haben wir (mit Stand Juni 2016) auf Basis der Informationen vom Auswärtigen Amt, ADAC und den Konsulaten hier zusammen gefasst. Da sich gerade die Einreisebestimmungen immer wieder schnell ändern können, empfiehlt sich der vorherige Blick auf die Webseiten des Auswärtigen Amtes.
Visum und Reisepass: Was es in Nordamerika generell zu beachten gibt
Generell sollte der Reisepass beim Roadtrip über die Panamericana noch genügend leere Seiten haben. Dumm, wenn gegen Ende der Reise keine Seiten mehr frei sind. Der Ausweis muss häufig noch mindestens bis zum Ende der Reisezeit gültig sein, in manchen Ländern auch sechs Monate darüber hinaus. Es empfiehlt sich ein Reisepass, der noch mindestens ein Jahr gültig ist. In einigen Ländern benötigen Kinder inzwischen ebenfalls einen eigenen Reisepass. Der Eintrag im Pass der Eltern oder ein Kinderausweis reichen manchmal nicht aus. Deswegen empfiehlt sich auch hier ein eigener Reisepass pro Mensch.
Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen.
USA
Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver–Programm der USA teil und können als Touristen oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen. Das gilt auch für die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA).
Auch die Erfüllung aller Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Wer länger als 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in den USA bleiben möchte, benötigt in jedem Fall ein Visum. Eine kurzzeitige Ausreise, zum Beispiel nach Kanada, unterbricht die 90-Tages-Frist; sie beginnt bei Wiedereinreise jedoch nicht neu! Das benötigte B1/B2-Visum kann im US-Konsulat in Berlin, Frankfurt oder München beantragt werden. Die Kosten belaufen sich momentan auf 144 Euro (160US-$), die bei Nichtgewährung des Visums nicht erstattet werden.
Nach der Online-Beantragung und der Gebührenzahlung kann wiederum via Internet ein Termin im jeweiligen Konsulat vereinbart werden. Vor Ort, wir waren in Frankfurt, müssen nach dem üblichen Security-Check (wie am Flughafen), mehrfach die Fingerabdrücke abgeben werden, der Reisende muss sich identifizieren und ein weniger als sechs Monate altes Passbild bereithalten. Zur Not kann man Fotos auch im Konsulat am Automaten machen. Im Nachfolgenden Interview wird Grund und Länge der Reise abgefragt, ggfs. wird man auch ein bisschen gründlicher durchleuchtet. Letztlich geht es um den Willen, die USA wieder zu verlassen. Da kann es hilfreich sein, auf die Familie, den Job nach der Rückkehr oder anderes zu verweisen, was Dich in Deutschland hält.
Tipp: In Konsulat darf man keine elektronischen Geräte mitnehmen. Smartphone, Fitnessarmband oder Apple-Watch sind nicht erlaubt und müssen im Auto bleiben. Wer am Kiosk im Konsulat einen Kaffee kaufen möchte oder noch Passbilder machen muss (6,- €) sollte Bargeld in der Hosentasche mitnehmen!
Unser Interview hat letztlich keine fünf Minuten gedauert. Die Zusage zum Visum haben wir direkt mündlich bekommen. Die Reisepässe mussten wir dort lassen. Nach wenigen Tagen kommen sie samt eingeklebtem Visum – das dann auch satte 10 Jahre gültig ist – per Post (Einschreiben!) an die im Onlineantrag angegebene Adresse.
Ausführliche Informationen zum B2-Visum für die USA gibt es beim Auswärtigen Amt.
Tipp: Zwischen dem Stellen des Onlineantrags und dem Interview-Termin im US-Konsulat können gut und gerne vier Wochen vergehen. Dazu kommt dann noch die Zeit für den Rückversand der Reisepässe. Reisende sollten sich frühzeitig um ein Visum bemühen.
Kanada
Touristische Aufenthalte bis zu sechs Monaten sind für deutsche Staatsangehörige visumsfrei. Mit Wirkung vom 01.08.2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen spätestens ab dem 15.03.2016 im Vorfeld zwingend eine elektronische Einreisegenehmigung einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada einreisen zu können. Für Einreisen auf dem Landweg ist dies nicht erforderlich.
Bei Ankunft in Kanada erfolgt eine Einreisebefragung durch Beamte der Einwanderungsbehörde. Unabhängig von der Visumsfreiheit trifft auch in Kanada der Grenzbeamte die endgültige Entscheidung für die Einreiseerlaubnis oder -verweigerung.